Reglement Jugendmusikwettbewerb Zentralschweiz 2025
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Folgende Instrumentenkategorien werden angeboten:
Kammermusik, offen für alle Instrumente (bestehend aus 2 bis 10 Mitgliedern, Dirigent*innen sind nicht erlaubt)
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche aller Nationalitäten mit Jahrgang 2017 bis 2005, die ihren Wohnsitz in einem der Zentralschweizer Kantone (LU, UR, SZ, NW, OW, ZG) haben oder zum Zeitpunkt des Wettbewerbs an einer Musikschule dieser Kantone ihre musikalische Ausbildung erhalten.
Zugelassen sind auch Kinder und Jugendliche, die ausserhalb der (obengenannten) Kantone der Zentralschweiz Privatunterricht nehmen. Diese müssen aber in der Zentralschweiz wohnhaft sein. In der Kategorie Kammermusik können hier nach Absprache mit der Wettbewerbsleitung Ausnahmen gemacht werden, sofern diese Musiker*innen in der Minderzahl des Ensembles sind.
Jugendliche, die sich bereits vollzeitlich dem Musikstudium widmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Studierende des Pre-Colleges, die sich noch in der Ausbildung (Gymnasium, Fachmittelschule, Berufslehre) befinden und den Vorkurs Klassik, Jazz oder Volksmusik an einer Musikhochschule besuchen, sind zugelassen.
Die Vorträge werden in vier Alterskategorien bewertet:
Kat. I: Durchschnitt der Jahrgänge zwischen 2017 und 2014
Kat. II: Durchschnitt der Jahrgänge zwischen 2013 und 2011
Kat. III: Durchschnitt der Jahrgänge zwischen 2010 und 2008
Kat. IV: Durchschnitt der Jahrgänge zwischen 2007 und 2005
Bei der Anmeldung muss der Durchschnitt der einzelnen Jahrgänge ausgerechnet werden.
Beispiel Trio:
Teilnehmer*in 1: Jahrgang 2011
Teilnehmer*in 2: Jahrgang 2008
Teilnehmer*in 3: Jahrgang 2007
Durchschnitt der drei Jahrgänge: 2008.6 (wird zu Jahrgang 2009 aufgerundet / Kategorie II).
Bei einem Durchschnitt von beispielsweise 2008.5 würde der Durchschnitt zum Jahrgang 2008 abgerundet / in
diesem Fall ebenfalls Kategorie II.
2. Anmeldung
Ab dem 15. Mai 2025 kann man sich mit dem Online-Anmeldeformular auf unserer Website anmelden. Anmeldeschluss ist der 15. Juli 2025. Mit eingesandter Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Teilnahmegebühr zu bezahlen. Nachträgliche Programmänderungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 50 CHF pro Person und maximal CHF 300 pro Gruppe (falls eine Gruppe grösser als 6 Personen ist, muss insgesamt nur CHF 300 bezahlt werden). Die Teilnahmegebühr ist eine Bearbeitungsgebühr, die nicht zurückerstattet werden kann. Sie muss per e-banking auf das folgende Konto einbezahlt werden:
Jugendmusikwettbewerb Zentralschweiz| Postfinance Bern| Kontonummer 89-992054-9 | IBAN CH92 0900 0000 8999 2054 9
Bei der Einzahlung muss die ID-Nummer, die in der automatischen Bestätigungsmail steht, sowie der Name der Gruppe angegeben werden. Die Anmeldung wird erst mit der Einzahlung der Teilnahmegebühr bearbeitet und anerkannt. Die Reihenfolge der Anmeldungen ist massgebend. Wichtig: Wird die maximale Anzahl der Anmeldungen bereits vor dem 15. Juli erreicht, ist keine Anmeldung mehr möglich.
4. Termine
Die Teilnehmenden erhalten spätestens zwei Wochen vor Beginn des Wettbewerbs die genauen Angaben zu Ort, Einspielzeit und Vorspielzeit. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Wettbewerbstage freigehalten werden. Schulabsenzen müssen mit der Schule geregelt werden. Ausgewählte Kammermusikgruppen werden am Ende der Wettbewerbstage (Sonntag, 16. November um 11 Uhr) am Schlusskonzert spielen. Daher muss auch dieser Termin reserviert werden.
5. Vorspieldauer
Für das Vorspiel stehen insgesamt folgende Spielzeiten zur Verfügung:
Kategorie I: 5 – 8 Minuten Spielzeit
Kategorie II: 7 – 10 Minuten Spielzeit
Kategorie III: 9 – 12 Minuten Spielzeit
Kategorie IV: 12 – 15 Minuten Spielzeit
Diese Spielzeiten dürfen nicht überschritten werden.
Eine deutliche Unterschreitung der Spielzeit kann auf die Wertung Einfluss haben.
6. Werke
Für das gesamte Vorspiel besteht für alle Kategorien freie Wahl. Es gibt keine Pflichtstücke. Es müssen mindestens zwei Werke ausgewählt werden, die sich stilistisch voneinander unterscheiden und aus verschiedenen Zeitepochen stammen. Die vorzutragenden Werke müssen kammermusikalischen Charakter haben. Das heisst, die einzelnen Ensemblemitglieder sind musikalisch gleichwertige Partner. Daher sind Vorträge von Solokonzerten oder von begleiteten virtuosen Stücken nicht erlaubt. Eine Verdoppelung der Stimmen ist bei Kammermusikwerken nur dann erlaubt, wenn es der Notentext vorschreibt. Alle Mitglieder eines Duos oder Ensembles müssen in allen Wettbewerbsstücken spielen (Teilformationen sind nicht zugelassen). Transkriptionen sind erlaubt. Verlegte Werke müssen aus Originalnoten gespielt werden (keine Fotokopien). Die Auswahl des Programms hat keinerlei Einfluss auf die Bewertung der Jury. Massgebend ist die Gesamtspielzeit. Wichtig: Die Teilnehmenden bringen von jedem Werk zwei Exemplare (Originale und/oder Kopien) für die Mitglieder der Jury mit.
7. Noten
Partner des JMWZ ist die Musikalienhandlung notencafé in Luzern. Noten, die von den Teilnehmenden des Wettbewerbs bei notencafé gekauft werden, sind um 10% vergünstigt. Transkriptionen sind erlaubt. Aus Urheberrechtsgründen müssen verlegte Werke aus Originalnoten gespielt werden (keine Fotokopien).
8. Preise
Alle Teilnehmenden des Jugendmusikwettbewerbes Zentralschweiz erhalten für ihre Leistung eine Anerkennungsurkunde. Besondere Leistungen werden mit einer speziellen Sternen-Urkunde ausgezeichnet:
Anerkennungsurkunde
* Urkunde: gut
** Urkunde: sehr gut
*** Urkunde: überragend
Urkunde mit Auszeichnung*: Höchstleistung
Die Urkunden gelten als wertvolle Leistungsnachweise und werden an den Preisverleihungen im Rahmen der
Wettbewerbstage überreicht.
9. Vorspiele
Die Vorspiele sind öffentlich. Ton – und Videoaufnahmen sind nicht gestattet.
10. Haftung
Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Es besteht kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument der Wettbewerbs – Teilnehmenden. Der Wettbewerb kann aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden. In diesem Fall werden die Bearbeitungsgebühren nicht zurückerstattet. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte mit den Allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden.